Recht und Gesetz

Sicherheitspaket

Liebe Jägerinnen und Jäger,

es ist leider so weit: Das höchst umstrittene Sicherheitspaket mit den scharf kritisierten WAFFENGESETZÄNDERUNGEN ist gestern in Kraft getreten. Ein Tag zuvor wurden sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Was bedeutet das für Jägerinnen und Jäger konkret? Ein zentraler Punkt ist die Ausweitung des Waffenverbots. Das betrifft ab sofort sämtliche Messer – unabhängig von der Klingenlänge – bei öffentlichen Veranstaltungen. Es gilt ebenfalls für den Personenfernverkehr, also beispielsweise für Busse, Bahnen oder auch für “seitlich umschlossene Einrichtungen” wie Wartehäuschen an Haltepunkten.

Es gibt Ausnahmen, etwa wenn ein Messer nicht zugriffsbereit ist oder zu einem allgemein anerkannten Zweck – auch im Zusammenhang mit der Jagd – mitgeführt wird. Aber: In sehr vielen Fällen besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Ein kleines Taschenmesser in der Hosentasche kann bereits eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Und denken Sie auch an ihr Jagdmesser im Auto – auch das kann Sie bei einer Kontrolle in einer Waffenverbotszone in Schwierigkeiten bringen. 

Die Bundesländer haben künftig einen größeren Spielraum, Messerverbotszonen festzulegen. Auch die Durchsuchungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden werden ausgeweitet, und noch mehr Behörden als bisher prüfen die Zuverlässigkeit von legalen Waffenbesitzern. Mehr Informationen finden Sie in unserer aktuellen Pressemitteilung. Und falls Sie alle Neuregelungen nochmal in Ruhe nachlesen wollen: Wir haben in einer Übersicht die wichtigsten Änderungen zusammengestellt und eine Synopseveröffentlicht.

Der DJV und viele andere Organisationen hatten den Entwurf scharf kritisiert – als handwerklich schlecht gemacht, wirkungslos gegen Terrorismus und verfassungsrechtlich mindestens bedenklich. Der DJV prüft deshalb juristische Schritte gegen die Verschärfungen.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende,

Ihre DJV-Geschäftsstelle

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