Recht und Gesetz

Vorsicht bei abgelaufenem Europäischen Feuerwaffenpass!

Dem LJV wurde ein Fall bekannt, in dem gegen einen Jäger ein empfindliches Bußgeld verhängt wurde, weil er seinen abgelaufenen Europäischen Feuerwaffenpass nicht rechtzeitig zurückgegeben hat.
Mitglieder, die ebenfalls wegen dieses Deliktes mit einem Bußgeld belegt wurden, werden gebeten, sich beim Landesjagdverband NRW zu melden.
Der LJV empfiehlt bei anstehenden Auslandsjagdreisen grundsätzlich, sich rechtzeitig um einen gültigen Europäischen Feuerwaffenpass zu kümmern.

Weitere Beiträge

Alle anzeigen
01.12.2024

Neujahrsgrüße des Hegering Rheinberg

28.11.2024

Verlängerung von Jagdscheinen – dringend ab Dezember beantragen!

01.11.2024

Sicherheitspaket

31.10.2024

Kastanienfest 2024 in Rheinberg

09.10.2024

Große Diskussion um Jagd auf Rabenkrähen

06.09.2024

Informationen zur Myxomatose bei Feldhasen im Raum Wesel

27.05.2023

Alles hat ein Ende, nur die Wurst hat zwei…

12.06.2023

Na endlich!

08.07.2023

„Bambi wird 100 Jahre alt“